Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Torex Handels AG

AGB als PDF

Anerkennung Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die Bestellungserteilung anerkennt der Käufer, ohne gegenteilige schriftliche Abmachung, sämtliche Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine "Einkaufsbedingungen" von Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Abbildungen und Masse
Alle Abbildungen, Masse und Angaben sind unverbindlich. Modell- oder Ausführungsänderungen bleiben vorbehalten.

Offerten
Telefonisch oder schriftlich abgegebene Offerten sind, ohne anderslautende schriftliche Abmachung, nur bei sofortiger Zusage und bei Abnahme der angefragten Menge gültig. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für importierte Ware bleiben Preisänderungen bei Kursschwankungen vorbehalten.

Preise
Preise in unseren Katalogwerken, inkl. Internet-Shop, sind Richtpreise und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise basieren auf einer ganzen Verpackungseinheit. Für Paketanbrüche wird ein Zuschlag verrechnet. Staffelpreise sind möglich.

Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine sind sämtliche Rabatte hinfällig. Für alle durch verspätete Zahlung entstehenden Spesen und Verzugszinsen haftet der Käufer. Erreicht das Rechnungstotal CHF 50.00 (exkl. MWST) nicht, verrechnen wir einen Kleinmengenanteil von CHF 15.00 (zzgl. MWST). Neukunden sind nur gegen Bar, Debitkarte, Kreditkarte oder Vorauszahlung möglich. Damit die Firma Torex Handels AG Ware gegen Kredit herausgeben kann, werden eine aktuelle Betreibungsauskunft und ein aktueller Handelsregisterauszug benötigt. Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass die Torex Handels AG die entsprechenden Informationen einholen darf.

Mahnspesen
Ab der zweiten Mahnung werden CHF 20.00 und ab der dritten Mahnung CHF 50.00 Mahnspesen, zuzüglich Zinsen seit der Fälligkeit, verrechnet.

Lieferung
Die Preise verstehen sich für Lieferungen ab Werk Villmergen.

Lieferfristen
Lieferzeitangaben werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei allfälligen Terminüberschreitungen erwächst dem Besteller jedoch kein Recht, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung usw. entbinden uns von den eingegangenen Lieferungsverpflichtungen und begründen keinerlei Schadenersatzansprüche.

Rücknahmen
Bestellte und richtig gelieferte Waren können nur nach vorheriger Vereinbarung zu einem gegenüber der Faktura reduzierten Betrag zurückgenommen werden. Bedingung ist, dass die Ware ungebraucht und neuwertig in der Originalverpackung ist. Spezialanfertigungen und Waren, welche wir nicht im Lagersortiment führen, können nicht zurückgenommen werden. Für Umtriebe und Instandstellung sind wir gezwungen, auf der Gutschrift einen Abzug zu verrechnen. Dieser beträgt 20% vom Verkaufspreis, mindestens aber CHF 25.00.

Beanstandungen
Die Kontrolle der Lieferungen hat sofort nach Erhalt zu erfolgen. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Beschädigungen oder Verluste während des Transportes sind unverzüglich schriftlich zu melden (spätestens innert 8 Tagen).
Bei Mängeln der Ware ist die Torex Handels AG wahlweise berechtigt den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Vertrag, durch Herausgabe der von der Torex Handels AG bereits empfangenen Leistung, rückgängig zu machen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und insbesondere die Haftung für Schäden aufgrund des Mangels (namentlich Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, etc.) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere auch Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, unsachgemässer Verwendung, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften sowie anderer nicht von der Torex Handels AG zu vertretenden Gründe entstanden sind. Für die Zustellung der Ware an uns ist der Käufer verantwortlich.

Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem Jahr nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auch für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist.

Die Gewährleistung für Ware, welche die Torex Handels AG lediglich als Wiederverkäuferin vertreibt, richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers. Die Gewährleistungspflicht von der Torex Handels AG ist für diese Ware ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Ware vornehmen, die Ware unsachgemäss behandelt oder ungenügend gewartet wird oder wenn der Käufer beim Auftreten eines Mangels nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns die Gelegenheit zur Mangelbehebung einräumt.

Reparaturen
Falls ein repariertes Gerät nach vollendeter Reparatur innert zwei Monaten nach mündlicher oder schriftlicher Benachrichtigung nicht abgeholt wurde, geht das Eigentum an die Torex Handels AG über, welche das Gerät somit entsorgen oder weiterverkaufen darf. Die ausgeführten Reparaturarbeiten müssen trotzdem bezahlt werden.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Torex Handels AG. Die Torex Handels AG wird vom Käufer ermächtigt, auf dessen Kosten jederzeit den Eigentumsvorbehalt einzutragen, resp. das Pfandrecht anzumelden.

Urheberrechte
Alle Urheberrechte liegen bei der Torex Handels AG. Bilder, Zeichnungen, Texte oder Nummern dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Urhebers verwendet werden.

Vorbehalt
Wir behalten uns vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Benachrichtigung anzupassen.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, für alle sich aus den Geschäften ergebenden Rechte und Pflichten, für beide Parteien Bremgarten (AG).